DBwV – Kameradschaft ERH Westerwald- Vorsitzender Selters, 13.Januar 2022
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kameradinnen und Kameraden!
Die im Dezember 2021 abgehaltene 21.Hauptversammlung (HV) des DBwV ist bereits Geschichte, die über 300 Delegierten legten mit der Bewertung/Abstimmung von ca. 500 Anträgen auf der HV den Grundstein für die Verbandsarbeit der nächsten Jahre, verdiente Mandatsträger verließen die „Kommandobrücke des DBwV“, neue Mandatsträger beginnen mit vollem Elan auf der „Kommandobrücke DBwV“ ihren Dienst, ein neuer Vorstand im DBwV verantwortet nun unsere Anliegen/ Sorgen/ Erwartungen.
Nach verbrachten Weihnachts- und Neujahrstagen 2021, sind wir nun bereits im neuen Jahr 2022 angekommen.
Was erwarten wir vom neuen Jahr 2022?
Oder eindeutiger formuliert, welchen Herausforderungen müssen wir uns in 2022 stellen?
Eines ist unzweifelhaft: „Corona“ ist nach wie vor allgegenwärtig, die „4.Coronawelle“schwappt durch unser Leben und mittlerweile beschäftigt uns das Virus mit der „Omikron-Variante“.
Die Auflagen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 werden unseren Alltag noch eine Weile begleiten.
Die Auflagen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 werden unseren Alltag noch eine Weile begleiten.
Es ist aber auch unzweifelhaft: Trotz aller Schwierigkeiten und Auflagen geht unser Leben weiter.
Als kleiner Baustein im Leben, geht u.a. natürlich auch die Vereinsarbeit, auch unsere Kameradschaftsarbeit im DBwV weiter.
Wie ich Ihnen ja bereits im letzten Mitgliederbrief mitteilte, starten wir unsere Kameradschaftsarbeit in 2022 am Do 03.03.2022, um 15:30 Uhr, im „Soldatenheim“ in Rennerod, mit einer Mitgliederversammlung und Neuwahlen des Vorstandes.
Bei unserer Mitgliederversammlung hält unser Landesvorsitzender Oberstleutnant Lutz Meier einen Kurzvortrag, über die aktuelle Sachlage im DBwV.
Unser Bezirksvorsitzender Rheinland Oberstleutnant Michael Schwab wird als Wahlleiter tätig sein.
Nach getaner Pflicht folgt dann die Kür und wir laden Sie und Ihre Lieben sehr gerne zum traditionellen Heringsessen ein.
Ein Essen a la Card ist natürlich auch möglich.
Der Koch des Hotel-Restaurants-Haus am Alsberg-Soldatenheim Rennerod – wird sein Bestes geben und uns sicherlich kulinarisch verwöhnen.
Ihre Begleitung darf selbstverständlich auch während des Wahlvorganges anwesend sein/bleiben (natürlich ohne Stimmrecht).
Bei unserer Mitgliederversammlung hält unser Landesvorsitzender Oberstleutnant Lutz Meier einen Kurzvortrag, über die aktuelle Sachlage im DBwV.
Unser Bezirksvorsitzender Rheinland Oberstleutnant Michael Schwab wird als Wahlleiter tätig sein.
Nach getaner Pflicht folgt dann die Kür und wir laden Sie und Ihre Lieben sehr gerne zum traditionellen Heringsessen ein.
Ein Essen a la Card ist natürlich auch möglich.
Der Koch des Hotel-Restaurants-Haus am Alsberg-Soldatenheim Rennerod – wird sein Bestes geben und uns sicherlich kulinarisch verwöhnen.
Ihre Begleitung darf selbstverständlich auch während des Wahlvorganges anwesend sein/bleiben (natürlich ohne Stimmrecht).
Die Einladung und Details zur Mitgliederversammlung mit Neuwahlen und dem traditionellen Heringsessen sind in den beiliegenden Anlagen aufgeführt.
Wie ich Ihnen ja auch im letzten Mitgliederbrief mitteilte lebt jeder Verein, jede Kameradschaft, von freiwilligen, ehrenamtlichen Mitgliedern, die sich im Vorstand einbringen.
Wenn Sie uns bei unserer erfüllenden Arbeit unterstützen möchten, tragen Sie bitte Ihre Daten in das Anmeldeformular ein (sie werden dann in die Liste Wahlvorschläge aufgenommen).
Der Vorstand freut sich darauf, Sie bei unserer Veranstaltung am 03.März 2022 in Rennerod, im Soldatenheim, begrüßen zu können.
Wenn Sie uns bei unserer erfüllenden Arbeit unterstützen möchten, tragen Sie bitte Ihre Daten in das Anmeldeformular ein (sie werden dann in die Liste Wahlvorschläge aufgenommen).
Der Vorstand freut sich darauf, Sie bei unserer Veranstaltung am 03.März 2022 in Rennerod, im Soldatenheim, begrüßen zu können.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Lieben von Herzen trotz so mancher Widrigkeiten immer viel Zuversicht und eine stabile Gesundheit.
Mit kameradschaftlichen Grüßen, Ihr
Friedhelm Chmieleck
Hauptmann a.D. und Vorsitzender
Friedhelm ChmieleckIm Gleichen 3456242 Selters 01791240514FriedhelmChmieleck@t-online.de
Nun noch das wichtige Kleingedruckte:
1. Sämtliche Unternehmungen der sKERH Westerwald sind private Veranstaltungen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die sKERH Westerwald (oder ggf. der einladende Vorsitzende bzw. der eingeteilte Tourenbegleiter), übernimmt keine Haftung bei Schäden, Verlusten, Unglücksfällen oder bei sonstigen Unregelmäßigkeiten. Mit der Teilnahme an den Veranstaltungen – insbesondere mit der schriftlichen Anmeldung – erklären sich die Teilnehmer mit den Vereinbarungen ausdrücklich einverstanden.
2. Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen Foto-/Ton- und Filmaufnahmen erfolgen können.
Diese Aufnahmen sind mit der bildlichen Darstellung von anwesenden Personen verbunden, wobei die Personenauswahl mehr oder weniger zufällig erfolgt.
Eine Darstellung der Bilder kann auf unserer Homepage, in Printmedien und/oder in der Fotogalerie erfolgen.
3. Mit der Teilnahme an den Veranstaltungen, dem Betreten der Veranstaltungsräume erfolgt Ihre Einwilligung zur zeitlich und räumlich unbegrenzten und unentgeltlichen Veröffentlichung in unveränderter oder bearbeiteter Form, ohne dass es einer ausdrücklichen Erklärung durch Sie bedarf.
Sollten Sie im Einzelfall nicht mit Ihrer Veröffentlichung einverstanden sein, bitten wir um unmittelbare Mitteilung beim verantwortlichen Fotografen oder einem Vorstandsmitglied.
1. Sämtliche Unternehmungen der sKERH Westerwald sind private Veranstaltungen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die sKERH Westerwald (oder ggf. der einladende Vorsitzende bzw. der eingeteilte Tourenbegleiter), übernimmt keine Haftung bei Schäden, Verlusten, Unglücksfällen oder bei sonstigen Unregelmäßigkeiten. Mit der Teilnahme an den Veranstaltungen – insbesondere mit der schriftlichen Anmeldung – erklären sich die Teilnehmer mit den Vereinbarungen ausdrücklich einverstanden.
2. Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen Foto-/Ton- und Filmaufnahmen erfolgen können.
Diese Aufnahmen sind mit der bildlichen Darstellung von anwesenden Personen verbunden, wobei die Personenauswahl mehr oder weniger zufällig erfolgt.
Eine Darstellung der Bilder kann auf unserer Homepage, in Printmedien und/oder in der Fotogalerie erfolgen.
3. Mit der Teilnahme an den Veranstaltungen, dem Betreten der Veranstaltungsräume erfolgt Ihre Einwilligung zur zeitlich und räumlich unbegrenzten und unentgeltlichen Veröffentlichung in unveränderter oder bearbeiteter Form, ohne dass es einer ausdrücklichen Erklärung durch Sie bedarf.
Sollten Sie im Einzelfall nicht mit Ihrer Veröffentlichung einverstanden sein, bitten wir um unmittelbare Mitteilung beim verantwortlichen Fotografen oder einem Vorstandsmitglied.
Anlage 1 zum Mitgliederbrief – Corona Kontakterfassung -
Das „Corona-Hygienekonzept“ verlangt die Erfassung der Kontaktdaten zur Nachverfolgung bei möglichen Infektionen. Daher müssen wir unten aufgeführte Informationen für jede Teilnehmerin bzw. jeden Teilnehmer erheben. Alle Informationen unterliegen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Bitte die „Kästen“ mit Ihren Daten befüllen und der Anmeldung zur Veranstaltung beifügen.
Name. Vorname
Straße:
PLZ/Wohnort:
Tel-Nr.:
E-Mail:
Name. Vorname
Straße:
PLZ/Wohnort:
Tel-Nr.:
E-Mail:
Leider wird uns bei allen unseren Aktivitäten der sKERH WW auch in den nächsten Monaten, wenn nicht sogar Jahren, die Pandemie ein stetiger Begleiter sein.
Laut RKI haben 82 % der über 60-Jährigen bereits einen zweifachen Impfvollschutz, eine Corona-Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) haben bereits 28 Millionen Menschen in Deutschland erhalten.
Daraus leite ich ab, dass wir theoretisch bei Kontakten untereinander in der sKERH WW, impftechnisch gut dastehen müssten.
Daraus leite ich ab, dass wir theoretisch bei Kontakten untereinander in der sKERH WW, impftechnisch gut dastehen müssten.
Nichtsdestotrotz müssen wir persönlich, wie auch als verantwortlicher Vorstand, auf der Hut sein, auf der Hut vor weiteren „Corona-Varianten“.
Die jeweils aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz hat erheblichen Einfluss auf den Umfang und die zu beachtenden Maßnahmen während unserer Veranstaltungen.
Alle sKERH WW geplanten Veranstaltungen sind daher kurz vor der Durchführung, gegen die aktuell gültigen Vorgaben zu prüfen und ggf. anzupassen, unter Umständen sogar abzusagen.
Bitte beachten Sie die allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln:
+ Halten Sie 1,5 m Mindestabstand zur nächsten Person außerhalb Ihres
Hausstandes
+ Desinfizieren Sie sich vor Betreten des Saales die Hände
+ Tragen Sie einen Mund- und Nasenschutz, empfohlen wird FFP2-Maske
(außer am Tisch nicht notwendig)
+ Beachten Sie die Husten- und Niesetikette
Alle sKERH WW geplanten Veranstaltungen sind daher kurz vor der Durchführung, gegen die aktuell gültigen Vorgaben zu prüfen und ggf. anzupassen, unter Umständen sogar abzusagen.
Bitte beachten Sie die allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln:
+ Halten Sie 1,5 m Mindestabstand zur nächsten Person außerhalb Ihres
Hausstandes
+ Desinfizieren Sie sich vor Betreten des Saales die Hände
+ Tragen Sie einen Mund- und Nasenschutz, empfohlen wird FFP2-Maske
(außer am Tisch nicht notwendig)
+ Beachten Sie die Husten- und Niesetikette
Welche Regelungen gelten aktuell für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen?
Für Veranstaltungen im Innenbereich gilt die 2G+ Regelung, d.h.: Der Zugang ist nur für Personen zulässig, die genesen oder geimpft sind und zusätzlich ein negatives Testergebnis vorweisen können.
Personen, die bereits eine Drittimpfung oder Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) erhalten haben, sind von dieser Testpflicht ausgenommen.
Dem Veranstalter obliegt die Überprüfung der Einhaltung der Regelungen beim Zutritt zur Veranstaltung.
Für Veranstaltungen im Innenbereich gilt die 2G+ Regelung, d.h.: Der Zugang ist nur für Personen zulässig, die genesen oder geimpft sind und zusätzlich ein negatives Testergebnis vorweisen können.
Personen, die bereits eine Drittimpfung oder Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) erhalten haben, sind von dieser Testpflicht ausgenommen.
Dem Veranstalter obliegt die Überprüfung der Einhaltung der Regelungen beim Zutritt zur Veranstaltung.
Nehmen Sie bitte an der Veranstaltung nur teil, wenn Sie diese Bedingungen erfüllen, einen aktuellen Nachweis über Geboostert oder Geimpft/Genesen und Getestet haben.
Bitte bringen Sie die Nachweise (als App oder Papier) und auch Ihren Personalausweis zur Veranstaltung mit!
Bitte bringen Sie die Nachweise (als App oder Papier) und auch Ihren Personalausweis zur Veranstaltung mit!